Gesetz, über die den Grundbesitz betreffenden Rechtsverhältnisse und über die Realberechtigungen in den Landestheilen, welche vormals eine Zeit lang zum Königreich Westphalen gehört haben.

Vom 21sten April 1825.
Berlin, den 21sten April 1825. S. 74-94 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 938).

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