Gesetz über die Regelung des Körwesens und des Pferde-Rennwesens durch Polizeiverordnung.

Vom 4. August 1922.
Berlin, den 4. August 1922. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 12334).
* Der Teil Körwesen betraf auch Hengste, Bullen, Schafböcke, Ziegenböcke und Eber. - Stichworte: Körung, Viehzucht, Pferdezucht, Pferderennen.

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