Gesetz über die Gewährung eines weiteren Ausgleichszuschlags an unmittelbare Staatsbeamte und Lehrpersonen.

Vom 9. Februar 1922.
Berlin den 24. Februar 1922. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 12231).
* Gedruckt unterzeichnet im Preußischen Staatsministerium von "Braun" und "v. Richter".

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