Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Eigenschaft als Preußischer Unterthan, so wie über den Eintritt in fremde Staatsdienste.

Vom 31. Dezember 1842.
Berlin 1842. 2 Blatt mit vier Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2319).
* Erwerb der Staatsangehörigkeit in Preußen durch Abstammung, Legitimation, Verheiratung oder Verleihung (nicht durch Adoption). Handhabung der Ausländer usw., "Wohnsitz...alleine" reichte nicht aus. Desweiteren über Heimatscheine, Verlust oder Entlassung "Der Eigenschaft als Preuße" usw. in 26 Paragraphen. "Für die Zeit eines Krieges oder Kriegsgefahr bleibt besondere Anordnung bestehen".

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