Gesetz über die Aufnahme neu anziehender Personen.

Vom 31. Dezember 1842.
Berlin den 31sten Januar 1843. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2317).
* Regeln für die Aufnahme neuer Bürger (Zuzug durch Umzug usw.) mit Besonderheiten für straffällig gewordene Personen, Meldewesen, Bedingungen (Vermögen, Wohnung etc.) für Preußen, wie auch die "Beschränkung der Juden in der Wahl ihres Aufenthalts".

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