Gesetz über die Abänderung des Gesetzes, betreffend die Verwaltung des Staatsschuldenwesens und Bildung einer Staatsschuldenkommission, vom 24. Februar 1850.

Vom 29. Januar 1879.
Berlin 1879. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8588).
* Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden, später Reichsschuldenverwaltung.

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