Gesetz, die Aufsicht der Bergbehörden über den Bergbau und das Verhältniß der Berg- und Hüttenarbeiter betreffend.

Vom 21. Mai 1860.
Berlin, den 21. Mai 1860. 3 Blatt mit sechs Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5223).
* Bergaufsicht, Bergamt.

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