Gesetz, betreffend vorläufige Wahlen zum Staatsrat in der Provinz Oberschlesien und Abänderung des Artikel 88 der Verfassung des Freistaats Preußen vom 30. November 1920.

Vom 7. April 1921.
Berlin den 25. April 1921. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 12120).

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