Gesetz, betreffend eine Schadloshaltung des Herzoglich Schleswig-Holsteinschen Hauses.

Vom 1. April 1885.
Berlin, Reichsdruckerei 1885. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9044).
* Von Preußen wurde dem Haus Schleswig Holstein schadlos gewährt: Schloß Augustusburg auf Alsen. Rechte des Staates an dem Stadtschloß in Sonderburg insbes. Kapelle und fürstliche Familiengruft. Jahresrente in genannter Höhe. Mit dem Vertragstext unter Nennung vonHerzog Christian August zu Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg und Herzog Ernst Günther zu Schleswig-Holstein.

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