Gesetz, betreffend eine Erweiterung der dem Finanzminister ertheilten Ermächtigungen in Bezug auf die Anleihen verstaatlicher Eisenbahnen.

Vom 8. Mai 1885.
Berlin, den 8. Mai 1885. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 9053).

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