Gesetz, betreffend eine Abänderung der Verordnung über das Verfahren bei eintretender Mobilmachung der Armee zur Herbeischaffung der Pferde durch Landlieferung, vom 24. Februar 1834.

Vom 12. September 1855.
Sanssouci, den 12. September 1855. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 4278).
* Stichworte: Militärpferde, Zugpferde Artillerie, Kavallerie.

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