Gesetz, betreffend die weitere Herstellung neuer Eisenbahnlinien für Rechnung des Staates und sonstige Bauausführungen auf den Staatseisenbahnen, sowie betreffend Veräußerungen in der Staatseisenbahnverwaltung.

Vom 1. April 1887.
Berlin den 9. April 1887. 4 Blatt mit sieben Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9185).

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