Gesetz, betreffend die im Jahre 1875. vor Feststellung des Staatshaushalts-Etats zu leistenden Staatsausgaben.

Vom 4. Juni 1874.
Schloß Babelsberg, den 4. Juni 1874. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8210).
* Haushalt, Staatsausgaben.

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