Gesetz, betreffend die Zulässigkeit von Verträgen über unablösliche Geld- und Getraideabgaben.

Vom 31. Januar 1845.
Berlin den 12. Februar 1845. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2543).
* Zur Ablösungsordnung von 1821 (Gemeinheitstheilungs-Ordnung). - Gemeinheitsteilung, Getreideabgabe.

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