Gesetz, betreffend die Verwendung des Restbestandes des Oberschlesischen Typhuswaisen-Fonds und des dazu gehörigen Landgutes Altorf im Kreise Pleß.

Vom 20. März 1869.
Berlin, den 20. März 1869. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 7395)

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