Gesetz, betreffend die Verstärkung des Beamtenstandes des Provinzialschulkollegiums in Berlin.

Vom 12. Januar 1922.
Berlin den 13. Februar 1922. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 12227).
* Infolge Bildung der neuen Stadtgemeinde Berlin wurde das Personal der Schulbehörde deutlich verstärkt um 34 Beamte in diversen Gruppen wie Schulrat, Studienrat usw.

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