Gesetz, betreffend die Verpflichtung der Gemeinden zum Ersatz des bei öffentlichen Aufläufen verursachten Schadens.

Vom 11. März 1850.
Berlin, Decker 1850. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3251).
* Gemeint sind "Zusammenrottung oder einem Zusammenlaufe von Menschen durch offene Gewalt..." mit der Ermächtigung für Gemeinden, als "!Bürger- und Schutzwehr" einen "bewaffneten Sicherheits-Verein anzuordnen". - Stichworte: Menschenauflauf, Demonstrationen, Proteste usw. im Preußen der Revolutionszeit, Bürgerwehr.

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