Gesetz, betreffend die Verpflichtung der Gemeinden in der Provinz Sachsen zur Bullenhaltung.

Vom 7. Juni 1899.
Berlin den 6. Juli 1899. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 10090).
* Zuchtbullen (Gemeindebullen).

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