Gesetz, betreffend die Vereinigung der zum Herzogthum Sachsen-Altenburg gehörigen Theile der Dörfer Willschütz und Gräfendorf mit dem Preußischen Staatsgebiete, und die Abtretung des unter Preußischer Landeshoheit stehenden Theiles des Dorfes Königshofen an das Herzogthum Sachsen-Altenburg.