Gesetz, betreffend die Uebertragung polizeilicher Befugnisse in den Kreisen Teltow und Niederbarnim, sowie im Stadtkreise Charlottenburg an den Polizeipräsidenten zu Berlin.

Vom 12. Juni 1889.
Berlin den 26. Juni 1889. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 9344).

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