Gesetz, betreffend die Uebersendung von Geld und geldwerthen Papieren aus den Depositorien an die Empfänger durch die Post.

Vom 8. Juli 1865.
Berlin den 24. Juli 1865. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6126
* Geldbriefe, Wertbriefe.

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