Gesetz, betreffend die Uebernahme einer Zinsgarantie für das Anlagekapital einer Eisenbahn von Stargard über Belgard nach Cöslin, mit einer Zweigbahn nach Colberg.

Vom 15. Mai 1856.
Charlottenburg, den 15. Mai 1856. 4 Blatt mit sieben Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 4411).
* Eisenbahn in Pommern (Belgard i. P., Köslin) mit Zweigbahn nach Kolberg. - Stargard in Pommern.

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