Gesetz, betreffend die Uebernahme einer Zinsgarantie für das Anlagekapital einer Eisenbahn von Angermünde nach Stralsund mit Zweigbahnen von Pasewalk nach Stettin und von Züssow nach Wolgast.

Vom 22. Mai 1861.
Berlin, den 22. Mai 1861. 4 Blatt mit siebeni Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5368).
* "Entwurf zu einem Vertrage mit der Berlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft", darin die Nennung der "Verbindungsgeleisen...vom Wolgaster Bahnhofe nach dem Hafen an der Peene...", über Einzelheiten des Baues (Beginn, Durchführung, Finanzierung), auch mit Zugmengen auf der Strecke Berlin-Angermünde.

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