Gesetz, betreffend die Theilung des Sternberger Kreises.

Vom 10. März 1873.
Berlin den 29. März 1873. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8099)
* Ein bedeutendes Dokument das Sternberger Land wurde Geteilt in "West-Sternberger Kreis und Ost-Sternberger Kreis". In einer ausführlichen Auflistung ist ein "Ortschafts-Verzeichniß" der beiden Kreise aufgeführt (von Aurith bis Zweinert mit den Städten Drossen, Göritz und Reppen, bzw. von Albrechtsbruch bis Zelle mit den Städten Königswalde, Lagow, Sonnenburg, Sternberg und Zielenzig).

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