Gesetz, betreffend die Stellung unter Polizeiaufsicht.

Vom 12. Februar 1850.
Berlin, Decker 1850. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3221).
* Verordnung für Preußen in 12 Paragraphen, dabei sind aufgeführt dreizehn verschiedene Vergehen, welche bei Verurteilung von mehr als 6 Wochen Freiheitsstrafe eine anschließende einjährige (u. a. Zt.) Polizeiaufsicht nach sich zog.

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