Gesetz, betreffend die Gründung neuer Ansiedelungen in den Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen und Westfalen.

Vom 10. August 1904.
Berlin den 25. August 1904. 4 Blatt mit acht Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 10541).
* Gemeint sind Siedlungen und ländliche Siedlungen auf dem Lande, ländliche Strukturen, Siedlungspolitik.

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