Gesetz, betreffend die Gebühren der Medizinalbeamten.

Vom 14. Juni 1909.
Berlin den 4. August 1909. 6 Blatt mit elf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 10976). - Sehr guter Zustand.
* Mediziner in Preußen: Kreisärzte (mit einem umfangreichen Anhang, der dessen verschiedene Arbeiten und Tätigkeiten aufführt zus. mit den Gebühren. Ein zweiter Anhang betrifft die "Gebühren der Chemiker für gerichtliche und medizinalpolizeiliche Verrichtungen".

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