Gesetz, betreffend die Forterhebung eines Zuschlages zur klassifizirten Einkommensteuer, zur Klassensteuer und zur Mahl- und Schlachtsteuer.

Vom 14. Mai 1855.
Potsdam, den 14. Mai 1855. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 4220).
* Mahlsteuer (Mühlen), Schlachtsteuer (Fleischerei) in Preußen.

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