Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplane für das Rechnungsjahr 1919.

Vom 31. März 1920.
Berlin, den 31. März 1920. 4 Blatt mit sieben Seite Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 11878).

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