Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushalts-Etat für das Etatsjahr vom 1903 und die Abänderung des Gesetzes vom 8. April 1903...wegen Ergänzung der Einnahmen des erwähnten Staatshaushalts-Etats.

Vom 25. Mai 1903.
Berlin den 9. Juni 1903. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 10447).

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