Gesetz, betreffend die Feststellung des berichtigten Haushalts der Schutzpolizei für das Rechnungsjahr 1921.

Vom 5. August 1922.
Berlin den 16. August 1922. 8 Blatt mit sechzehn Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 12336).

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