Gesetz, betreffend die Erweiterung des Staatseisenbahnnetzes und die Betheiligung des Staates an dem Bau von Privateisenbahnen und von Kleinbahnen sowie an der Errichtung von landwirthschaftlichen Getreidelagerhäusern.

Vom 3. Juni 1896.
Neues Palais, den 3. Juni 1896. 3 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9828).
* Betirebsmittel für genannte Eisenbahnstrecken, u. a. Britz nach Fürstenberg in Mecklenburg, Frankenhausen am Kyffhäuser nach Sondershauasen, von Friedrichsdorf nach Friedberg in Hessen u. a. mit genannten Summen.

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