Gesetz, betreffend die Erweiterung des Staatseisenbahnen und die Betheiligung des Staates bei mehreren Privateisenbahn-Unternehmungen.

Vom 9. März 1880.
Berlin den 19. März 1880. 2 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8704).
* Es sind hier verschiedene Bahnstrecken genannt, z. B. Walburg nach Großalmerode (und weitere Details), Reil nach Traben, Emden nach Jever (mit Abzweig Georgsheil nach Aurich) u. a.

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