Gesetz, betreffend die Erweiterung der Senioren-Stiftung für die Inhaber des Eisernen Kreuz vom 3. August 1841., die Erhöhung der Pensionen der Militair-Invaliden und die Verstärkung der Unterstützungsfonds für hülfsbedürftige Veteranen aus den Feldzügen 1813. bis 1815.