Gesetz, betreffend die Errichtung eines Landgerichts in Bochum sowie die anderweitige Abgrenzung der Amtsgerichtsbezirke Hattingen und Bochum und der Landgerichtsbezirke Essen und Münster.

Vom 3. April 1888.
Berlin den 23. April 1888. 1 Blatt mit zwei halben Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 9264).
* Neuregelung der Zustandigkeit von Amtsgerichte in den genannten Bezirken von Bochum, Wattenscheid, Hattingen (Gemeindebezirk Stiepel), Witten, Recklinghausen. Buer, Bottrop und Dorsten.

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