Gesetz, betreffend die Ergänzung des §. 31. der Städte-Ordnung für die sechs östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853.

Vom 25. Februar 1856.
Charlottenburg, den 25. Februar 1856. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 4361).
* Die Städteordnung für Preußen. - Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien, Posen und Sachsen.

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