StartseiteBücherGeschichte Neuzeit (Preußen: Gesetze)Gesetz, betreffend die Bildung des Wahlverbandes der größeren ländlichen Grundbesitzer und des Wahlverbandes der Städte in den Kreisen Teltow und Niederbarnim (§§. 84 bis 114 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872/19. März 1881.