Gesetz, betreffend die Betheiligung des Staates bei dem Bau einer Eisenbahn von der Wilhelmsbahn unweit Rybnik oder Orzesche nach Sohrau, von der Wilhelmsbahn unweit Rybnik nach Loslau, von Oppeln nach Neisse mit Abzweigung von Schiedlow nach Grottkau und von Crenzburg über Lublinitz nach Tarnowitz.

Vom 23. Februar 1881.
Berlin, den 23. Februar 1881. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8759).
* Kreis Rybnik (Oberschlesien). - * "Die Wilhelmsbahn war eine private Eisenbahngesellschaft in Preußen. Sie wurde 1844 in Ratibor in Oberschlesien gegründet, um die Oberschlesische Eisenbahn (Breslau-Oppeln-Cosel-Gleiwitz) mit der österreichischen Kaiser Ferdinands-Nordbahn zu verbinden" (Wikip.).

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