Gesetz, betreffend die Beschäftigung von Hilfsrichtern bei dem Oberverwaltungsgerichte.

Vom 14. Juli 1914.
Berlin den 27. Juli 1914. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 11367).
* Für Hilfsrichter am Oberverwaltungsgericht. Gedruckt unterzeichnet von König Wilhelm von Preußen "Gegeben Balholm, an Bord M. Y. "Hohenzollerrn", den 14. Juli 1914" [Ihre Mayestät Kaiserliche Yacht].

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