Gesetz, betreffend die Beförderung von Auswanderern.

Vom 7. Mai 1853.
Potsdam, den 7. Mai 1853. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3835).
* Gesetz "Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. etc. verordnen...", folgen 10 Paragraphen wegen Konzession der Agenten und Unteragenten "zum Zwecke der Beförderung nach außerdeutschen Ländern".

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