Gesetz, betreffend die Aufhebung und Ablösung gewerblicher Berechtigungen in den durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866. mit der Preußischen Monarchie vereinigten Landestheilen, mit Ausnahme der vormals Königlich Bayerischen Enklave Kaulsdorf und des vormals Hessen-Homburgischen Oberamtes Meisenheim.