Gesetz, betreffend die Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden in den vormals Kurfürstlich Hessischen und Großherzoglich Hessischen Landestheilen und in der Provinz Schleswig-Holstein.

Vom 1. März 1873.
Berlin, den 1. März 1873. 4 Blatt mit acht Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8092)
* Für Schlewig-Holstein ist hier eine ausführliche 6-seitige Tabelle der Kreise mit "für den Hektar zu entrichteten Jagdentschädigungs-Kapitalien" nach Ihren "Hardes- oder Kirchspielvogtei-Bezirk, Kirchspiele, Gemeindne, Güter oder Stadtfeldmarken aufgeführt.

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