Gesetz, betreffend die Aufhebung der in bergamtlichen Verwaltungs-Angelegenheiten zu entrichtenden Gebühren und Sporteln

Vom 21. Mai 1860.
Berlin, den 23. April 1860. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5224).

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