Gesetz, betreffend die Aufhebung der Verordnung wegen Einführung eines gleichen Haspelmaaßes für Handgespinnst aus Flachs in der Provinz Westphalen, vom 14. Juli 1843.

Vom 14. Mai 1853.
Potsdam, den 14. Mai 1853. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3749).

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