Gesetz, betreffend die Aufhebung der Verbote gegen das sogenannte Schäfervorvieh und die besonderen Kündigungsfristen und Umzugstermine für Schäfer und deren Gesinde.

Vom 17. Mai 1882.
Berlin den 8. Juni 1882. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 8870).
* Für den Umzug der Schäfer, da diese Ihren Dienst wie das Gesinde zu einem bestimmten Termin antraten. - Schafzucht, Schäferei in Preußen.

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