Gesetz, betreffend die Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer.

Vom 25. Mai 1873.
Berlin, den 25. Mai 1873. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8130)
* Thema ist die Schlachtsteuer innerhalb der beiden und deren Steuerumwandlung.

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