Gesetz, betreffend die Aufforderung von Personen des Soldatenstandes zum Ungehorsam.

Vom 19. November 1849.
Sanssouci, den 19. November 1849. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3191).
* Die Aufforderung Befehle der Obern nicht Folge zu leisten (z. B. der Einberufung), wurde mit Gefängnis in genannter Höhe bestraft.

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