Gesetz, betreffend die Abänderung einzelner Bestimmungen des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865.

Vom 24. Juni 1892.
Berlin den 8. Juli 1892. 8 Blatt mit sechzehn Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9547).
* In "A. Betreffend die Verhältnisse der Bergleute und der Betriebsbeamten" wurden hier die meisten Aktualisierungen (auf 13 Textseiten) durchgeführt, dabei vor allem über Arbeitsverhältnisse, Bergwerkbesitzer, Arbeitsordnung (Arbeitszeit, Lohnberechnung, Minderjährige, Arbeitsbuch, Dienstverhältnis), sowie "B. Betreffend die Befugnisse der Bergbehörden" und "Strafbestimmungen".

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