Gesetz, betreffend den standesherrlichen Rechtszustand des Herzogs von Arenberg wegen des Herzogthums Arenberg-Meppen.

Vom 27. Juni 1875.
Bad Ems, den 27. Juni 1875. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8328).
* Zum Herzogtum gehörten einst die Ämter Meppen, Haselünne, Hümmling und Aschendorf. (Wikip. "1866 wurde das im Deutschen Krieg besiegte Königreich Hannover von Preußen annektiert, somit auch das Gebiet des früheren Herzogtums. Die Arenberg nach hannoverschem Recht zugewiesenen Sonderrechte wurden 1875 vom preußischen Staat endgültig aufgehoben").

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