Gesetz, betreffend den Staatsvertrag zwischen Preußen und dem Deutschen Reiche über die Übertragung der preußischen Staatsbahnen auf das Reich.

Vom 29. April 1920.
Berlin den 8. Mai 1920. S. 97-120 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 11880).
* Von der (einst KPrStE) Preußischen Staatseisenbahn zu Deutsche Reichsbahn.

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